Beratung beim Stillen und bei der Beikosteinführung
Auch nach den ersten acht Wochen Wochenbettbetreuung haben Sie bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen Anspruch auf Hebammenrat. Maximal acht Kontakte bis zum Ende des 1. Lebensjahres werden von der Krankenkasse übernommen. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.